Bestattungshaus JOSEF MITTLER GmbH

Informationen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Warum brauche ich eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht werden Lebenspartner, Kinder oder andere Personen ermächtigt, im Namen des Verfassers zu handeln, wenn dieser selbst dazu nicht in der Lage ist z. B. wegen Unfall, Krankeit oder aus Altersgründen. Der Vorteil einer Vorsorgevollmacht ist, dass ein gerichtliches Verfahren zur Bestellung eines amtlichen Betreuers, der an der Stelle des Betroffenen entscheidet, entfällt. Wenn Angehörige nicht wissen, dass eine Vollmacht existiert, besteht die Gefahr, dass ein Betreuer bestellt wird, obwohl sich der Betroffene dies anders gewünscht hätte.

Dies lässt sich durch die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (BNotK) www.vorsorgeregister.de verhindern. Über das Internet oder den Postweg geht die Meldung ans Register. Die nötigen Formulare können telefonsich oder per Internet angefordert werden.

Ausführliche Informationen zum derzeit geltenden Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz erhältlich. Dort finden Sie auch ein Muster für eine Vorsorgevollmacht.

Warum brauche ich eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie und in welchem Umfang Sie im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung mit Verlust Ihrer Entscheidungs- und Kommunikationsfähigkeit medizinisch behandelt werden möchten. Ihr Wille ist klar ersichtlich, da er schriftlich festgehalten und alle zwei Jahre aktualisiert wird. Ihre Unterschrift macht das Dokument als Ausdruck Ihres Willens rechtsverbindlich.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz gibt es ebenfalls Informationen zur Patientenverfügung und weiteres Informationsmaterial.

JOSEF MITTLER Bestattungen GmbH • Kalk-Mülheimer Straße 14 • 51103 Köln • Fon +49 (0)221/85 10 07 • E-Mail: info@mittler-bestattungen.de
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